Woran wir
arbeiten
Unser Stiftungszweck “formal formuliert”:
Förderung von:
- Wissenschaft & Forschung nach § 52, Abs. 2, Ziffer 1 der AO
- Denkmalschutz nach § 52, Abs. 2, Ziffer 6 der AO
- Naturschutz und Umweltschutz nach § 52, Abs. 2, Ziffer 8 der AO.
Ihre Rechtsfähigkeit erlangte die BOCHMANN-STIFTUNG durch Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt am 18. 12. 2001. Aufgrund der Sitzverlegung nach Mosbach ist die Stiftung heute im Stiftungsverzeichnis des Regierungspräsidiums Karlsruhe registriert.